Aktualisierung der Regelung zur Notbetreuung

Liebe Eltern der fünften und sechsten Klassen,

wie Sie sicher den Nachrichten über die Regierungspressekonferenz vom 21.04. entnommen haben, wird ab 27.04. die Notbetreuung in den Schulen erweitert. Dies betrifft dann Kinder

  • von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
  • von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;
  • des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
  • von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen.

Ich bitte Sie, der Schule bis 24.04. (über 03641 826856) zu signalisieren, ob Bedarf durch Sie besteht, damit wir für die Zeit ab 27.04. konkret planen können, falls die Gruppengrößen erweitert werden müssen. Ab 11.05. erfolgt gegebenenfalls eine weitere Öffnung der Notbetreuung. Vielen Dank für Ihr Verständnis für die Kurzfristigkeit der Anfrage.


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